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[heute: taz löst urheberrechtsdebatte]

(...) Wer als Vermittler zwischen Eigentümer und Käufer von Wohnraum auftritt, darf ein Honorar von maximal 6 Prozent (plus Mehrwertsteuer) des Kaufpreises verlangen, womit auch sämtliche Unkosten und Vorleistungen abgegolten sind. Ohne Zweifel, in einem unregulierten Markt könnten Makler sehr viel höhere Honorare realisieren. Aber trotz dieser Deckelung ist der Berufsstand der Makler nicht von Armut bedroht. Und würde man dieses Markthemmnis wegliberalisieren, käme es zwar zu einer explosionsartigen Vermehrung von Makleragenturen, aber nicht zum Bau einer einzigen zusätzlichen Wohnung.

Mein Vorschlag ist, diese bewährte und gerechte Honorarbegrenzung auf sämtliche Geschäftsformen, die wie Immobilienmakler nur mit Rechtstiteln und dem immateriellen Informationstransfer handeln, zu verallgemeinern. Also auch bei jeder Verwertung von geistigem Eigentum sollten zukünftig nur noch höchstens 6 Prozent zu dem Geldbetrag, der vom Endnutzer an den tatsächlichen Schöpfer eines Werks bezahlt wird, als Honorar für sämtliche dazwischenliegenden Dienstleister aufgeschlagen werden dürfen. Oder umgekehrt: Wann immer ein Rechteverwerter hundert Euro einnimmt, muss er gut 94 Euro an den tatsächlichen Urheber abführen, der das geistige Eigentum an seinem Werk naturgemäß unveräußerlich besitzt und nur konkrete Nutzungsrechte vermarkten kann. 

Niemand, der für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Autoren, Künstlern und Erfindern eintritt, wird diesem Vorschlag widersprechen können, ohne in den Verdacht zu geraten, in Wirklichkeit ganz andere, der Kreativwirtschaft fremde Interessen zu verfolgen.

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Sechs Prozent plus Steuern - ULRICH KÜHNE auf taz.de